Urteil des OLG Köln vom 23.02.2012 – Kostentragungspflicht auch für objektiv unbrauchbares Sachverständigengutachten bei fehlendem Verschulden des Geschädigten

Auch die Kosten für ein objektiv ungeeignetes Sachverständigengutachten sind zu erstatten, da der Schädiger das Risiko des Fehlschlagens trägt. Dies gilt aber dann nicht mehr, wenn dem Geschädigten ein Auswahlverschulden bzgl. eines geeigneten Sachverständigen trifft oder das Gutachten aufgrund unzutreffender Informationen durch den Geschädigten (hier Verschweigen von Vorschäden) unbrauchbar geworden ist. Aus den Gründen: …Vorliegend … Urteil des OLG Köln vom 23.02.2012 – Kostentragungspflicht auch für objektiv unbrauchbares Sachverständigengutachten bei fehlendem Verschulden des Geschädigten weiterlesen